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<p>Warum ist meine Uhr nicht für eine Garantieverlängerung qualifiziert?</p>

Armbanduhren, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 17. Juni 2025 gekauft wurden, sind nur für die Garantieverlängerung qualifiziert, wenn sie mit einem Manufakturwerk ausgestattet sind (Heuer 02, Heuer 02T, TH20, TH30, TH31, TH50 und TH81).

Ab dem 17. Juni 2025 werden alle neu gekauften TAG Heuer-Armbanduhren – ausgenommen Connected Watch-Modelle – für die Garantieverlängerung qualifiziert sein.

Um von dieser verlängerten Garantiedeckung zu profitieren, brauchen Sie Ihre Uhr nur in Ihrem My TAG Heuer-Konto zu registrieren.

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